Seit dem 01.01.2026 gelten die Regelungen für den Neuen Wehrdienst.
Der neue Wehrdienst beruht auf Freiwilligkeit.
Verpflichtend ist für Männer ab dem Geburtsjahrgang 2008 aber die Teilnahme an der Wehrerfassung (Ausfüllen eines Fragebogens und Musterung durch medizinisches Personal der Bundeswehr).
Laut Grundgesetz (Art. 4 Abs. 3) darf niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.
Hier findest du Informationen zur Kriegsdienstverweigerung und Stellen die dich dabei unterstützen.
Beim BAFzA findest du die offiziellen Informationen der Bundesregierung zum Thema Kriegsdienstverweigerung.
Infos zur Kriegsdienstverweigerung vom BAFzA
Die DFG-VK bietet kostenlose Beratung zur Kriegsdienstverweigerung.
Infos und Beratung zur Kriegsdienstverweigerung von der DFG-VK
Die EAK bietet vertrauliche, kostenlose und ergebnisoffene Beratung zur Kriegsdienstverweigerung an.
Infos und Beratung zur Kriegsdienstverweigerung von der EAK
Die Arbeitsstelle kokon berät und begleitet Berufs- und Zeitsoldaten, Reservisten, freiwillig Wehrdienstleistende und Ungediente beim Umgang mit Gewissenskonflikten und der Kriegsdienstverweigerung.
Arbeitet mit der EAK zusammen.
Infos und Beratung zur Kriegsdienstverweigerung von der Arbeitsstelle kokon
pax christi berät vor allem die, die den Dienst an der Waffe aus religiösen Motiven verweigern möchten, bei Fragen zu Wehrdienst und Verweigerung.
Beratung bei religiösen Gründen für die Kriegsdienstverweigerung